Tatkündigung
Bei einer Tatkündigung liegt für den Arbeitgeber nach dessen Überzeugung ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers vor.
Teilkündigung
Mit einer Teilkündigung beabsichtigt der Kündigende einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herauszunehmen und den Rest bestehen zu lassen. Eine solche Kündigung ist stets unwirksam.