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A-Z des Arbeitsrechts

Arbeitsverweigerung

Weigert sich der Arbeitnehmer, eine vertraglich geschuldete und ihm übertragene Arbeit durchzuführen, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen. Im Wiederholungsfalle kann der Arbeitgeber dann den Arbeitnehmer ordentlich, unter Umständen sogar außerordentlich kündigen ( siehe auch: Verhaltensbedingte Kündigung).