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A-Z des Arbeitsrechts

Zugang

Mit Zugang eines Schriftstückes (z.B. Arbeitgeberkündigung) wird unterstellt, dass der Empfänger auch Kenntnis vom Inhalt des Schriftstückes hat. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Empfänger auch tatsächlich den Inhalt kennt. Die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt. Mit Zugang beginnen oft wichtige Fristen zu laufen, deren Versäumung Rechtsnachteile mit sich bringen, z.B. die 3-wöchige Klagefrist für die à Kündigungsschutzklage. Versäumt ein Arbeitnehmer trotz Zugang schuldlos diese Klagefrist kann er die „nachträgliche Zulassung“ der Klage beantragen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem erfolgreichen Antrag so gestellt wird, als ob die Frist nicht versäumt worden wäre.