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A-Z des Arbeitsrechts

Zustellung

Mit der förmlichen Zustellung eines Schriftstückes (z.B. Klage im Gerichtsverfahren oder Pfändungs- und Überweisungbeschluss im Rahmen der Zwangsvollstreckung), wird unterstellt, dass der Empfänger auch Kenntnis vom Inhalt des Schriftstückes hat. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob der Empfänger auch tatsächlich den Inhalt kennt. Mit Zustellung beginnen meistens wichtige Fristen zu laufen, deren Versäumung Rechtsnachteile mit sich bringen. Versäumt jemand trotz Zustellung schuldlos die Frist kann er die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Dies bedeutet, dass er so gestellt wird, als ob die Frist nicht versäumt worden wäre.