089/746123-30 ra@rechtsanwalt-rosenkind.de

A-Z des Arbeitsrechts

Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber unwirksam, so gerät er in Annahmeverzug. Dies bedeutet, dass er auch nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Zahlung der Vergütung verpflichtet ist. Je nach Dauer eines Kündigungsschutzprozesses können deshalb erhebliche Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers erwachsen. Die diesbezüglichen Prozessrisiken werden in vielen Fällen mit der Abfindung „abgekauft“.