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A-Z des Arbeitsrechts

Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Ende des Arbeitsverhältnisses zum einem bestimmten oder bestimmbaren Termin herbeiführen soll. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§§ 623, 126 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Kündigungsempfänger einen unterschriebenen Brief erhalten muss. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.

Die Kündigung ist unwiderruflich. Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, dass eine Kündigung einseitig „zurückgenommen“ werden kann. Allerdings ist es möglich ein gekündigtes Arbeitsverhältnis einvernehmlich fortzusetzen.