Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Ende des Arbeitsverhältnisses zum einem bestimmten oder bestimmbaren Termin herbeiführen soll. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§§ 623, 126 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Kündigungsempfänger einen unterschriebenen Brief erhalten muss. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.
Die Kündigung ist unwiderruflich. Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, dass eine Kündigung einseitig „zurückgenommen“ werden kann. Allerdings ist es möglich ein gekündigtes Arbeitsverhältnis einvernehmlich fortzusetzen.