Aufhebungsvertrag
Wird vertraglich ein Arbeitsverhältnis aufgehoben, so spricht man von einem Aufhebungsvertrag. Meistens werden in ergänzend die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt.
Wird vertraglich ein Arbeitsverhältnis aufgehoben, so spricht man von einem Aufhebungsvertrag. Meistens werden in ergänzend die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt.