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A-Z des Arbeitsrechts

Mediation

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit. Ein Mediator entscheidet nicht über den Streit wie ein Richter, sondern entwickelt mit den Parteien im Rahmen eines strukturierten Verfahrens einen Vorschlag zur einvernehmlichen Streitbeilegung.