Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung kann von einem Arbeitgeber in der Regel wegen Verdachts einer strafbaren Handlung ausgesprochen werden. Wirksam kann sie dann sein, wenn dringende Verdachtsmomente ihre Grundlage in bestimmten objektiven Tatsachen haben. Die Vertragsverletzung muss ein erhebliches Gewicht haben. Zudem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung angehört haben und auch sonst alles Zumutbare getan haben um den Sachverhalt aufzuklären.