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A-Z des Arbeitsrechts

Leiharbeit

Wenn ein Arbeitgeber („Verleiher“) einen Arbeitnehmer („Leiharbeitnehmer“) einem anderen („Entleiher“) überlässt, so spricht man von einem Leiharbeitsverhältnis. Obwohl der betroffene  Arbeitnehmer nur einen Vertrag mit dem Arbeitgeber hat und von ihm auch bezahlt wird, muss er im Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen arbeiten (sh. Direktionsrecht). Leiharbeit wird z.B.  auch Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing genannt. Es gibt für die Leiharbeit ein spezielles Gesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).