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A-Z des Arbeitsrechts

Kündigungsschutzklage

Wenn der Bestandschutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) greift, kann der Arbeitnehmer gegen eine ausgesprochene Beendigungskündigung klagen. Die Klage ist darauf gerichtet, feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Die Kündigungsschutzklage muss binnen einer Frist von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Gleiches gilt für eine ausgesprochene Änderungskündigung.