Abmahnung
Die Abmahnung bereitet im Arbeitsrecht in der Regel eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Sie ist formfrei und hat 3 Elemente:
- konkrete Beschreibung des vom Arbeitgeber beanstandeten Verhaltens
- Aufforderung an den Arbeitnehmer, dieses Verhalten zukünftig zu ändern
- Kündigungsandrohung
Es macht in der Regel keinen Sinn, im Klageweg vom Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Die Abmahnung wird ohnehin in einem späteren Kündigungsschutzprozess geprüft.