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A-Z des Arbeitsrechts

Abmahnung

Die Abmahnung bereitet im Arbeitsrecht in der Regel eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Sie ist formfrei und hat 3 Elemente:

  1. konkrete Beschreibung des vom Arbeitgeber beanstandeten Verhaltens
  2. Aufforderung an den Arbeitnehmer, dieses Verhalten zukünftig zu ändern
  3. Kündigungsandrohung

Es macht in der Regel keinen Sinn, im Klageweg vom Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Die Abmahnung wird ohnehin in einem späteren Kündigungsschutzprozess geprüft.