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A-Z des Arbeitsrechts

Gerichtsstand

Ein Gerichtsstand ist der Ort, an dem jemand verklagt werden kann. Im Arbeitsrecht werden hierbei Arbeitnehmer in der Regel bevorzugt. Es wird bei den gesetzlichen Regelungen darauf geachtet, dass es der Arbeitnehmer bei „seinem“ Arbeitsgericht klagen kann.