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A-Z des Arbeitsrechts

Kündigungsarten

  • Personenbedingte KündigungBeispiel: Mehrjährige Dauererkrankung des Arbeitnehmers
  • Verhaltensbedingte KündigungBeispiel: Wiederholtes unentschudigtes Fehlen am Arbeitsplatz trotz Abmahnung
  • Betriebsbedingte KündigungBeispiel: Der Arbeitgeber strukturiert seinen Betrieb um. Hierbei fallen Arbeitsplätze weg.
  • ÄnderungskündigungSh. à Änderungskündigung
  • BeendigungskündigungMit diesem Begriff wird in Abgrenzung zur Änderungskündigung eine auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Ganzes abzielende Kündigung bezeichnet.
  • VerdachtskündigungEine Verdachtskündigung kann von einem Arbeitgeber in der Regel wegen Verdachts einer strafbaren Handlung ausgesprochen werden. Wirksam kann sie dann sein, wenn dringende Verdachtsmomente ihre Grundlage in bestimmten objektiven Tatsachen haben. Die Vertragsverletzung muss ein erhebliches Gewicht haben. Zudem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung angehört haben und auch sonst alles Zumutbare getan haben um den Sachverhalt aufzuklären.
  • TatkündigungBei einer Tatkündigung liegt für den Arbeitgeber nach dessen Überzeugung ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers vor.
  • Vorsorgliche KündigungWenn die Kündigung „vorsorglich“ oder „höchstvorsorglich“ erklärt wird, wird sie trotzdem unbedingt, d.h. endgültig erklärt. Der Kündigende möchte sich mit einer vorsorglichen Kündigung nur vorbehalten, das Arbeitsverhältnis trotz Kündigung später einvernehmlich fortzusetzen. Dies signalisiert der Kündigende mit einer vorsorglichen Kündigung.
  • TeilkündigungMit einer Teilkündigung beabsichtigt der Kündigende einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herauszunehmen und den Rest bestehen zu lassen. Eine solche Kündigung ist stets unwirksam.