Rechtsschutzversicherung
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist im Bereich des Arbeitsrechts möglich. Erstattet werden die Leistungen eines Rechtsanwaltes nach Maßgabe der einschlägigen Gebührengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), Gerichtskosten, die Kosten von Zeugen und Sachverständigen und evtl. erstattungsfähige Kosten des Gegners. Auch außergerichtliche Kosten werden regelmäßig von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.