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A-Z des Arbeitsrechts

Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man in der Regel eine Kündigung, durch die das Arbeitsverhältnis auf Grundlage der einschlägigen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist „ganz normal“ gekündigt wird.