Sperrzeit
Wenn sich ein Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhalten hat, so kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Regel 3 Monaten ruht. Das Gesetz „bestraft“ denjenigen, der Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Beispiele sind die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes durch eine Eigenkündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder eine berechtigte Arbeitgeberkündigung aus wichtigem Grund.