Arbeitsrecht
In meinem Lexikon des Arbeitsrechts erläutere ich juristische Begriffe knapp, klar und verständlich. So vermeide ich so gut es geht Paragrafen oder Rechtsprechungshinweise. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich stets die männliche Form. Wissenschaftliche Tiefe möchte das Lexikon nicht beanspruchen. Es soll dem im Internet Suchenden vielmehr einen raschen Überblick über die Bedeutung des hier gefundenen juristischen Begriffes verschaffen. Vereinzelt erteile ich Tipps, wobei diese niemals die rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen können.
Qualifikationen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
- Seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Seit 2008 Schulungsreferent im Bereich Arbeitsrecht
- 16 Jahre betriebliche Erfahrung im Personalbereich als Syndikusanwalt eines grossen Finanzdienstleisters
- 20 Jahre Praxis als selbständiger Rechtsanwalt
- 20 Jahre Erfahrung mit dem Führen außergerichtlicher und gerichtlicher Verhandlungen
Formulare (pdf)