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A-Z des Arbeitsrechts

Direktionsrecht

Durch das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO wird in der Regel eine nur grob im Arbeitsvertrag umschriebene Arbeitsplatzbeschreibung konkretisiert. Das Direktionsrecht ist aus Sicht des Arbeitgebers, der Kern des Arbeitsverhältnisses. Er darf dem Arbeitnehmer sagen, was er konkret machen soll.