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A-Z des Arbeitsrechts

Ausgleichsquittung

Durch eine Ausgleichsquittung erklärt der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, keine Forderung mehr gegen den Arbeitgeber zu haben. Wie weit eine derartige Erklärung reicht, ist durch Auslegung zu ermitteln. Eine Ausgleichsquittung sollte in der Regel nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.