Teilkündigung
Mit einer Teilkündigung beabsichtigt der Kündigende einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herauszunehmen und den Rest bestehen zu lassen. Eine solche Kündigung ist stets unwirksam.
Mit einer Teilkündigung beabsichtigt der Kündigende einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herauszunehmen und den Rest bestehen zu lassen. Eine solche Kündigung ist stets unwirksam.