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A-Z des Arbeitsrechts

Vergleich

Ein Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den in der Regel ein Streit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Wird mit  einem Vergleich ein Arbeitsverhältnis beendet, so spricht man von einem Aufhebungsvertrag, der im Hinblick auf die Vertragsbeendigung formbedürftig ist (Schriftform, § 623 BGB). Ein Vergleich kann außergerichtlich oder gerichtlich geschlossen werden (Prozessvergleich). Die Protokollierung des Vergleiches ersetzt die Schriftform (§§ 126, 127 a BGB).