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A-Z des Arbeitsrechts

Mobbing

„Mobbing“ ist weder etwas „Neues“ noch ein feststehender Rechtsbegriff. Mit den Amerikanismen „Mobbing“ und „Bossing“ wird eine im Arbeitsleben schon immer bekannte Situation am Arbeitsplatz schlagwortartig bezeichnet. Gemeint ist in Anlehnung an BAG, NZA 97,781 das „systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren“ von Arbeitnehmern durch Kollegen, Vorgesetzte, und/oder dem Arbeitgeber. Der Nachweis von Mobbing ist schwierig. Der Arbeitnehmer hat bei nachgewiesenem Mobbing einen Anspruch auf Schadenersatz. Denkbar sind insbesondere Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz von Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall, Krankheitskosten) und Schmerzensgeld.