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A-Z des Arbeitsrechts

Personalakte

Im öffentlichen Dienst gibt es Rechtsverordnungen, die regeln, wie eine Personalakte geführt wird. In der Privatwirtschaft gibt es hingegen keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte (§ 83 BetrVG) und kann verlangen, dass unrichtige Berichte oder unberechtigte Abmahnungen aus der Akte entfernt werden. Auch die Entfernung einer berechtigten Abmahnung kann der Arbeitnehmer verlangen, sobald diese für die Beurteilung des Verhaltens des Arbeitnehmers irrelevant wird. Der konkrete Zeitpunkt richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.