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A-Z des Arbeitsrechts

Außerordentliche Kündigung

Unter einer außerordentlichen Kündigung versteht man in der Regel eine meist fristlose Kündigung, die ausgesprochen wird, weil besondere gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsgründe vorliegen. Der wohl häufigste Fall ist die außerordentliche fristlose Kündigung „aus wichtigem Grund“ nach § 626 BGB. Sie kann z.B. ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt.