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A-Z des Arbeitsrechts

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Me Mi Mo

Mediation

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit. Ein Mediator entscheidet nicht über den Streit wie ein Richter, sondern entwickelt mit den Parteien im Rahmen eines strukturierten Verfahrens einen Vorschlag zur einvernehmlichen Streitbeilegung.

Mitarbeiterüberlassung

Siehe Leiharbeit.

Mobbing

„Mobbing“ ist weder etwas „Neues“ noch ein feststehender Rechtsbegriff. Mit den Amerikanismen „Mobbing“ und „Bossing“ wird eine im Arbeitsleben schon immer bekannte Situation am Arbeitsplatz schlagwortartig bezeichnet. Gemeint ist in Anlehnung an BAG, NZA 97,781 das „systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren“ von Arbeitnehmern durch Kollegen, Vorgesetzte, und/oder dem Arbeitgeber. Der Nachweis von Mobbing ist schwierig. Der Arbeitnehmer hat bei nachgewiesenem Mobbing einen Anspruch auf Schadenersatz. Denkbar sind insbesondere Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz von Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall, Krankheitskosten) und Schmerzensgeld.