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Verkehrsrecht

  • Einfach und für Sie in der Regel umsonst. So funktioniert die Abwicklung eines schuldlosen Verkehrsunfalles duch meine Kanzlei:

    Das Verkehrsrecht begleitet mich mein gesamtes Berufsleben. Ich habe den Beruf des Rechtsanwaltes in einer Allgemeinkanzlei erlernt und dort von Anfang an eigenverantwortlich das verkehrsrechtliche Referat geführt. Mein Ziel ist es, bei einem Verkehrsunfall „Service aus einer Hand“ zu bieten und die Schadenfälle im Mandanteninteresse rasch, effizient und erfolgreich zu bearbeiten. Sowohl die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, als auch die Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafsachen werden von mir übernommen. In den meisten Fällen ist es lediglich erforderlich ein Formular auszufüllen und eine Vollmacht zu unterschreiben.

    Und so funktioniert es:

    Bitte rufen Sie mich an

    Bitte nehmen Sie nach einem Verkehrsunfall sofort mit mir Kontakt auf.  Schon nach einem kurzen Telefonat werden Sie von mir in Lage versetzt die notwendigen Schritte zur Beweissicherung des Unfallherganges, zur Dokumentation der Schadenhöhe und zu den Themen Mietwagen, Werkstatt, Reparatur, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Haushaltführungsschaden, Totalschaden, Gutachterkosten, Verkehrsordnungswidrigkeit und Bußgeld einzuleiten. In Ihrem eigenen Interesse wollen Sie bitte von der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und der Befolgung von sicherlich gut gemeinten Ratschlägen juristischer Laien absehen.

    Weitere Schritte

    1. Bitte senden Sie die Aussergerichtliche Vollmacht in 2-facher Ausfertigung unterschrieben an meine Kanzlei
    2. Bei Personenschäden (z.B. HWS): Bitte senden Sie die Schweigepflichtentbindungserklärung in 2-facher Ausfertigung unterschrieben an meine Kanzlei
    3. Bitte füllen sie den Fragebogen für Anspruchsteller so genau wie möglich aus und senden ihn in 1-facher Ausfertigung an meine Kanzlei
    4. Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters nach anwaltlicher Beratung

    Den Rest erledige ich für Sie!

    Ich schreibe die gegnerische Versicherung an und setze Ihre berechtigten Ansprüche durch. Nur ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen. So kann es beispielsweise nicht passieren, dass die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung oder die Regulierung eines eingetretenen Haushaltsführungsschadens unterbleibt.

     

    Qualifikationen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts

    Formulare (pdf)

    Aussergerichtliche Vollmacht
    Fragebogen für Anspruchsteller
    Schweigepflichtentbindungserklärung
    Prozessvollmacht