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Prozessführung

  • Ein Rechtsanwalt ist als juristischer Generalist ausgebildet, d.h. in der Regel in der Lage, sich in jedes Rechtsgebiet einzuarbeiten.

    Beschäftigt man sich mit einem Fall aus einem vermeintlich unbekannten Rechtsgebiet, so wird oft schnell klar, dass es gar nicht auf  Spezialkenntnisse, sondern auf rein tatsächliche Fragen, auf die Beweislage und auf eine gute Prozessführung ankommt.

    Ich habe dies erkannt und mich intensiv mit Prozessrecht beschäftigt. Diese Expertise setze ich erfolgreich für Sie ein.

    So kann ich  Sie in der Regel auf dem gesamten Gebiet des Zivilrechts vor Gericht vertreten. Sprechen Sie mich an!